|
Stand 10-2008
ALLGEMEINES
Falke-Bau GmbH baut Ihnen Ihr Haus nach unserem Hauskatalog oder nach Ihren persönlichen Vorstellungen mit bewährten traditionellen Baustoffen zum Festpreis.
Das Wohnhaus wird in Massivbauweise erstellt.
Das Bauvorhaben wird auf Grundlage dieser Baubeschreibung erstellt. Von der Baubeschreibung abweichende Ausführungen bleiben vorbehalten und sind grundsätzlich möglich. Sie gelten allerdings als Sonderleistungen und werden gesondert vergütet.
Die Massiv- Bauweise garantiert ein gesundes Raumklima zu jeder Jahreszeit, eine hohe Wärmespeicherung, hervorragende Wärmedämmung und Atmungsaktivität, guten Schallschutz und hohe Feuerbeständigkeit, individuelle Planung mit und ohne Keller sowie allen Dachformen und Dachneigungen ermöglichen Ihnen eine Investition in die Zukunft mit hoher Lebensqualität.
1.0.PLANUNG
Gemeinsam mit Ihnen, als Bauherren und unserem Architekten werden die Details des Bauvorhabens besprochen. Nach Vorlage der Planungshilfen, Lageplan, Höhenpläne, Kanaltiefen durch den Bauherren (Auftraggeber) werden die Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 auf der Basis der dem Vertrag zugrunde liegenden Angebotszeichnungen gefertigt.
Den kompletten Bauantrag, als Bestandteil des Festpreises, erhält der Auftraggeber zur Unterzeichnung und zur Einreichung bei der zuständigen Baubehörde. Er beinhaltet:
Bauantragsformulare, Erhebungsbogen, spezifizierter Lageplan, Wohnflächenberechnung nach DIN 277, den Wärmeschutznachweis nach der EnEV 2002 und die Statik.
Bauleitung und Überwachung der ausführenden Fachhandwerker erfolgt durch qualifizierte Bauleiter. Bestellung der behördlichen Abnahmen wie Grob- und Feinabsteckung des Baukörpers, Bauabnahmen und Schornsteinfeger erfolgt im Auftrage und für Rechnung des Auftraggebers.
1.1. ERDARBEITEN
Baugrubenaushub und Einbringen der Schaumlavaschicht sowie alle anfallenden Verfüllarbeiten werden vom Bauherrn bauseits erbracht.
Die erforderlichen Erdarbeiten können nach Ermittlung der entsprechenden Mehrkosten seitens des Auftragnehmers dem Auftraggeber angeboten und ausgeführt werden.
2.00. GRÜNDUNGS-, MAURER UND BETONARBEITEN
2.01. Fundamente und Bodenplatte
Bodenplatte, Dicke = 25 cm, wird in Beton B25 wasserundurchlässig, entsprechend der statischen Berechnung auf Schaumlavaschicht mit Folienabdeckung hergestellt.
2.02. FUNDAMENTERDER
Als Fundamenterder wird ein feuerverzinktes Bandeisen 30*3,5 mm mit Anschlussfahne, verlegt und nach DIN sowie VDE-Vorschriften abgesichert.
2.03. SCHMUTZWASSERLEITUNG
Die PVC-Grundleitungen für die Entsorgung inkl. aller erforderlichen Formstücke werden entsprechend der Planung möglichst unterhalb der Sohlplatte verlegt und auf kürzestem Wege bis Außenkante Fundament geführt.
2.04. KELLERAUSSENWÄNDE (optional)
Das Mauerwerk besteht aus Hohlblocksteinen mit einer Dicke von 36,5cm und wird mit Thermmörtel LM 21 hergestellt.
Schutz des Mauerwerks gegen aufsteigende Feuchtigkeit mit Bitumenpappe
Ringanker falls erforderlich über Mauerwerkswänden in Therm U-Steinen bzw. geschalt gem. der statischen Berechnung.
Wärmedämmung aller Betonteile, die die Außenluft berühren, mit Dämmplatten gem. Wärmeschutzverordnung.
2.05. KELLERINNENWÄNDE (optonal)
Mauerwerk wird aus Bimshohlblocksteinen oder Vollsteinen je nach statischen Erfordernissen mit 11,5 cm, 17,5 cm oder 24,0 cm erstellt.
Die Keller-Rohbaulichte beträgt ca. 2,25 m.
2.06. ISOLIERUNG / BAUWERKSABDICHTUNG
Nach DIN 4117 und DIN 18195 wird das Gebäude gegen Bodenfeuchtigkeit isoliert. Ein Bitumenanstrich und zusätzliches aufbringen einer Bitumen- Dickbeschichtung als Schutzschicht, schützt die Außenwände besonders gut vor Erdfeuchte. Ein wasserdichter Keller (weißer Wanne) ist auf Anfrage und gegen Aufpreis möglich.
2.07. KELLERDECKE (optional)
Die Kellerdecke wird als Stahlbetonfiligrandecke Dicke = 16 – 18 cm mit Vergussbeton und erforderlicher Bewehrung gemäß statischer Berechnung ausgeführt.
Verspachteln der Plattenfugen erfolgt bauseits im Zuge der Maler- und Tapezierarbeiten.
2.08. KELLERFENSTER (optional)
Alle Kellerfenster bestehen aus hochwertigem und pflegeleichtem Kunststoff (Größe 100/50 cm) mit Kippbeschlag und Isolierverglasung. Dazu passende Lichtschächte aus weißem glasfaserverstärktem Polyester bieten einen optimalen Lichteinfall. Verzinkte Abdeckroste, mit Einbruchshemmender Sicherung sind selbst-verständlich enthalten.
2.09. SOCKEL
Die Sockelhöhe beträgt einschließlich der Kellerdecke 30 cm über Terrain und erhält einen Sperrputz mit wasserdichtem Anstrich. Bei Bauvorhaben mit Boden-platte beträgt die Sockelhöhe 30 cm über gewachsenem Boden, gemessen in der Mitte des Baukörpers.
2.10. HÄUSER MIT BODENPLATTE
Bei Nichtunterkellerung werden die Streifenfundamente als Frostschürze erstellt (max. 90 cm unter der Bodenplatte). Entsprechend den statischen Erfordernissen wird die Bodenplatte wie unter Punkt 2.01 eingebracht.
2.11. ERDGESCHOSS-AUSSENMAUERWERK
Das Außenmauerwerk inkl. Giebel und Drempel besteht aus Therm- Hohlblocksteinen mit einer Dicke von 30,0 cm und wird mit Thermmörtel LM 21 hergestellt. Regional bedingt kann auch ein anderes Material zum Einsatz kommen.
Schutz des Mauerwerks im Erdgeschoss gegen aufsteigende Feuchtigkeit mit Bitumenpappe.
Ringanker, falls erforderlich, über Mauerwerkswänden in Therm U-Steinen bzw. geschalt gem. der statischen Berechnung.
Wärmedämmung aller Betonteile, die die Außenluft berühren, mit Dämmplatten gem. Wärmeschutzverordnung.
Diese außerordentlich hohe Wärmedämmung ermöglicht es, den Heizenergieaufwand enorm zu reduzieren. In Zeiten ständig steigender Energiepreise bedeutet das Geldsparen – ein Leben lang!
Therm- Hohlblocksteine schaffen das ganze Jahr über im Haus ein gesundes und ausgeglichenes Raumklima, das ein Gefühl von Behaglichkeit und die Sicherheit von Wohngesundheit vermittelt.
2.11.1 PUTZFASSADE
Der Außenputz wird als zweilagiger, dampfdiffusions-offener, weißer Scheibenputz ausgeführt. (Auf Wunsch können alle Häuser mit farbigem Strukturputz versehen werden.)
2.12. INNENMAUERWERK
Mauerwerk wird aus Bimshohlblocksteinen oder Vollsteinen je nach statischen Erfordernissen mit 11,5 cm, 17,5 cm oder 24,0 cm erstellt. Regional bedingt kann auch ein anderes Material zum Einsatz kommen.
Die Rohbaulichte beträgt 2,625 m.
2.13. ERDGESCHOSSDECKE
Bei ausgebauten Dachgeschossen wird die Erdgeschossdecke gemäß Statik als Stahlbetonfiligrandecke ausgeführt. Die Erdgeschossdecke wird bei nicht ausbaufähigen Dachgeschossen (Bungalows) als Holzbalkenkonstruktion mit Rigipsplatten und Dämmung aus Mineralfaserwolle entsprechend der EnEV (Energieeinsparverordnung 2002) erstellt.
2.14. FENSTERBÄNKE INNEN UND AUSSEN
Alle Wohnraumfenster erhalten innen Marmor- und außen 2 cm starke Natursteinfensterbänke. Die Fensterbänke im Bad und Gäste-WC werden gefliest.
2.15. HAUSEINGANGSPODEST
Vor der Haustüranlage ist eine Podestplatte aus Beton B 25 vorgesehen.
3.00. DACHKONSTRUKTION
Der Dachstuhl wird als Pfettendach (außer Bungalows), Nadelholz Güteklasse II (Schnittklasse A/ B) mit Sparren- und Kehlbalken erstellt. Die Holzschutzimprägnierung erfolgt nach DIN 68800 gegen Pilz- und Insektenbefall.
3.01. DACHÜBERSTÄNDE
Der Dachüberstand beträgt bei Sattel- und Walmdächer Giebel- und Traufseitig 50 cm. Die dekorative Sichtschalung wird als Fichtenprofilholz auf die Sparren aufgebracht. Die Sparrenköpfe sind gehobelt und profiliert, alle sichtbaren Holzteile werden mit einer umweltfreundlichen Lasur versehen.
Der Ortgang im Giebelbereich wird je Giebelseite mit sichtbar gehobelten Flugsparren auf profilierten Pfettenköpfen versehen. Die Flugsparren sind ein optisch schöner Dachabschluss und erzielen einen zusätzlichen Witterungsschutz.
3.02. DACHEINDECKUNG
Die Dacheindeckung erfolgt mit Tondachziegel der Firma Braas oder gleichw. , hergestellt nach DIN EN 1304 in hochwertiger gebrannter Klinkerqualität in den Farben naturrot; rotbraun; braun und altschwarz. Selbstverständlich sind alle Formteile, wie Giebelsteine, Firstziegel, Grad- und Entlüftungssteine, soweit erforderlich, im Leistungsumfang enthalten.
Es wird eine atmungsaktive, dampfdiffusionsoffene Unterspannbahn mit Konter- und Dachlattung verlegt. Die hohe Qualität wird durch eine 20-jährige Garantie auf Frostbeständigkeit und Wasserundurchlässigkeit untermauert.
3.03. DACHKLEMPNERARBEITEN
Die Dachentwässerung erfolgt über Dachrinnen und Fallrohre aus hochwertigem Zink. Die Fallrohre enden über Gelände in einem Gussrohr.
4.00. BALKONE UND LOGGIEN
Entsprechend der Statik werden Balkone als Stahlbetonkragplatte (Unter- und Stirnseite in Sichtbeton) inklusive Entwässerung als Kastenrinne ausgeführt. Der Belag besteht aus frostsicheren Betonsteinplatten mit entsprechender unterseitiger Abdichtung.
Bei Balkonen und Loggien über beheizten Räumen wird eine entsprechende Wärme- und Feuchtigkeitsabdichtung ausgeführt.
Die Brüstungen werden als feuerverzinkte Stahlkonstruktion mit senkrechten Füllstäben gefertigt.
5.00. FENSTER, HAUSTÜR
5.01. FENSTER IM ERD- UND DACHGESCHOSS
Es werden hochwertige Wohnraumfenster und Terrassentüren aus weißem Kunststoff (nach EnEV 2002) eingebaut. Die geradlinige, abgerundete Optik der Profile mit grauen Dichtungen sowie hochwertige Fenstergriffe und Beschlagskomponenten ergeben ein markantes klares Design.
Das statisch, optimierte 5-Kammer-Profil gewährleistet hohe Dämmeigenschaften zur Senkung von Heizkosten und Außenlärm. Speziell geformte Stahlarmierungen sorgen für eine höhere Stabilität und Einbruchssicherheit.
Fenster und Haustüren aus Holz bzw. farbigem Kunststoff, Sprossen, Bögen etc. sind gegen Aufpreis erhältlich.
5.02. HAUSTÜREN
Die Haustürelemente bestehen aus Kunststoff und erhalten durch eine Großdimensionierte Metallverstärkung eine optimale Stabilität. Das eingesetzte Isolierglas entspricht der EnEV 2002 und gewährleistet eine natürliche Belichtung des Dielenbereiches. Ein Zylinderschloss mit Wechselgarnitur und Mehrfachverriegelung macht die Haustür einbruchshemmend. (Wert der Haustür: einflüglig 1,10 m breit 1.200,- € inkl. Mehrwertsteuer)
6.00. INNENTREPPEN
Es wird eine repräsentative, offene Massivholztreppe in Buche, eingebaut. Die freitragende Treppenanlage ist vom Keller- bis zum Dachgeschoss mit Trittschallmindernden Naturkautschuk-Lagern versehen.
Eine dreiteilige, Wärmegedämmte Einschubtreppe führt in den Spitzboden soweit vereinbart.
7.00. KELLERAUSSENTREPPE
Eine Kelleraußentreppe ist nach individueller Planung möglich.
8.00 HEIZUNG
8.01. GASHEIZUNG
Es kommt ein technisch hoch entwickeltes Marken- Brennwertgerät zum Einsatz, welches vollautomatisch, umweltfreundlich und energiesparend ist.
Extrem niedrige CO- und NOx Emissionen durch vollständige Vormischung der Verbrennungsgas und Luftanteile.
Der hohe Warmwasserkomfort des Speicherwasserwärmer resultiert einem 160 Liter Trink-wasser- Ladespeicher. Diese Kombination garantiert, dass zu jeder Zapfung sofort die gewünschte Wassertemperatur zur Verfügung steht und auch über große Wassermengen konstant bleibt.
Die Gaszuleitung zum Wärmeerzeuger bis zu einer max. Länge von 5 m ab Hauptabsperrschieber sowie alle erforderlichen Armaturen, Mess- und Sicherheitseinrichtungen sind im Festpreis enthalten. Ein doppelwandiges Rohr für die Verbrennungszuluft und Abgasführung inkl. brandschutztechnischer Verkleidung wird bis über die Dacheindeckung geführt.
Witterungsgeführte Regelung und Nachtabsenkung sind selbstverständlich.
Die Anlage wird betriebsfertig installiert und mit allen erforderlichen Bauteilen und Armaturen übergeben.
Eine Einweisung durch den Heizungsfachbetrieb erfolgt vor Übergabe.
8.02. HEIZKÖRPER
Im Erd- und ausgebauten Dachgeschoss sowie im Kellervorraum sind absperrbare Ventilheizkörper VK Profil mit Thermostatventil vorgesehen. Alle Heizleitungen werden mit Wärmedämmschläuchen isoliert.
8.03. SCHORNSTEIN Eine hochwertige, einzügige Schornsteinanlage als Kaminzug ist auf Wunsch gegen Aufpreis möglich.
9.00. SANITÄRINSTALLATION
9.01. BE- UND ENTWÄSSERUNG
Die Kalt- und Warmwasserleitungen bestehen aus Kupfer- oder Kunststoffrohr mit Isolierung aus Dämmschläuchen. Alle Entwässerungsleitungen bestehen aus hochwertigem Schallgedämmten Kunststoff und werden über das Dach entlüftet.
Zur effektiveren Warmwasserbereitstellung wird eine Zirkulationsleitung inklusive Pumpe und Zeitschaltuhr eingebaut.
9.02. SANITÄROBJEKTE BAD (wie in der Planung vorgesehen)
Eingebaut werden nur Produkte namhafter Markenhersteller.
1 eingebaute, emaillierte Körperform- Stahlblechwanne ca. 170 cm lang, Kaldewei - Modell „Saniform Plus“ -
1 verchromte Einhebelmischbatterie mit Keramikdichtung, Ab- und Überlauf mit Excenter der Firma Hansa
1 Handbrause mit Brauseschlauch und Wandhalter
1 komplette Waschtischanlage aus Kristallporzellan ( Deutsches Markenfabrikat ) ca. 65 cm breit, verchromte Einhebelmischbatterie Firma Hansa
1 Tiefspül-WC wandhängend ( Deutsches Markenfabrikat ) (als Vorwandmontage) mit Spülkasten und Spartaste, Kunststoff-WC-Sitz, Papierrollenhalter
1 Stahlblech-Duschtasse 80x80/ 90x90 (Kaldewei Modell „Saniform Plus“ -) mit Ab- und Überlaufgarnitur und Einhebelmischbatterie (Firma Hansa)
Der Bauherr ist nicht an die aufgeführten Ausstattungsmerkmale gebunden. Er kann im zuständigen Sanitärgroßhandel Objekte und Armaturen seiner Wahl bestimmen.
Mehr- und Minderleistungen bezogen auf die Bau- und Leistungsbeschreibung werden in Schriftform mitgeteilt.
9.03. SANITÄROBJEKTE Gäste-WC
1 Tiefspül-WC wandhängend ( Deutsches Markenfabrikat ) (als Vorwandmontage) mit Spülkasten und Spartaste, Kunststoff WC-Sitz und Papierrollenhalter
1 Handwaschbecken aus Kristallporzellan ( Deutsches Markenfabrikat ) 45 cm breit mit verchromter Einhebelmischbatterie (Firma Hansa )
Farbauswahl der Sanitärobjekte in Standard Weiß, andere Farbtöne gegen Aufpreis möglich.
9.04. KÜCHE
Die Anordnung des Warm- und Kaltwasseranschlusses für Spüle und Spülmaschine erfolgt in Absprache mit dem Bauherren
9.05. KELLER oder HAUSWIRTSCHAFTSRAUM
Nach Absprache mit den Bauherren wird eine absperrbare Außenzapfstelle sowie ein Waschmaschinenanschluss im Keller installiert.
Bei Häusern mit Bodenplatte erfolgt die Installation wahlweise im HWR oder Bad.
10.00 ELEKTROINSTALLATION
Ausführung nach den gültigen VDE-Vorschriften. Die Elektroinstallation erfolgt ab dem Hausanschlusskasten einschließlich Zählerschrank.
Der Zählerschrank ist laut der zuständigen EVU komplett mit Zählerfeld, Verteilerfeld, FI-Schutzschalter und selektivem Hauptschalter bestückt.
Im Angebot ist ebenfalls der komplette Potentialausgleich enthalten.
Alle Leitungen werden als NYM-Leitungen in Leerrohr ausgeführt. Die Schalter und Steckdosen werden wahlweise in Weiß oder Alpinweiß montiert. Deckenauslässe, Steckdosen und Schalter gem. HEA Stufe II. In Abstimmung mit dem Bauherren werden im Haus formschöne, weiße Schalter und Steckdosen der Fa. Berker ( Modul 2) eingebaut.
10.01. ERD-, OBER- UND DACHGESCHOSS
Erdgeschoss:
Eingang: 1 Stück Klingelanlage mit Taster und Zwei-Klang-Gong
1 Stück Ausschaltung mit Brennstelle
Diele: 1 Stück Wechselschaltung mit Brennstelle
1 Stück Telefon-Anschlussdose als Leerdose
1 Stück Steckdose
Treppenhaus:
1 Stück Wechselschaltung mit Brennstelle
Hausanschlussraum:
1 Stück Ausschaltung mit Brennstelle
1 Stück Heizung Notschalter
1 Stück Zählerschrank mit FI-Schutzschalter und Sicherungsautomaten
WC:
1 Stück Kontrollschaltung mit Brennstelle
Wohnen/Essen:
2 Stück Ausschaltung mit Brennstelle
4 Stück Steckdosen
1 Stück Antennen-Anschlussdose als Leerdose
Terrasse:
1 Stück Ausschaltung mit Brennstelle
Küche:
1 Stück Ausschaltung mit Brennstelle
5 Stück Steckdosen
1 Stück Steckdose mit separater Zuleitung für Spülmaschine
1 Stück Herdanschluss
Obergeschoss:
Schlafzimmer:
1 Stück Ausschaltung mit Brennstelle
3 Stück Steckdosen
Kind 1:
1 Stück Ausschaltung mit Brennstelle
3 Stück Steckdosen
Kind 2:
1 Stück Ausschaltung mit Brennstelle
3 Stück Steckdosen
Bad:
1 Stück Doppelschalter mit einer Decken und einer Wandbrennstelle
1 Stück Steckdose
Flur:
1 Stück Wechselschaltung mit Brennstelle
11.00. INNENPUTZ UND RIGIPS
Alle Wandinnenflächen im Erdgeschoss und ausgebauten Dachgeschoss einschließlich der Wände im Treppenabgang zum Keller (bis 10 qm Grundfläche) erhalten einen atmungsaktiven Gipsputz, ausgenommen Fliesen- und Rigipsflächen (Bad, WC u. DG).
Alle freistehenden Kanten und Ecken werden durch Nichtrostende Eckschutzschienen gesichert. Überbrückungen von Schlitzen und Mauerwerksöffnungen erfolgen mit Putzträgern.
Bei ausgebautem Dachgeschoss erhalten sämtliche Raumschließende Dachschrägen und Decken eine Mineralwolledämmung (entsprechend der EnEV 2002) sowie eine Auskleidung mit Rigipsplatten.
Die Stoßfugen der Decke im Erd- und Dachgeschoss sowie die Stöße der Rigipsplatten werden gespachtelt und tapezierfähig geschliffen.
12.00. ESTRICH
Alle Räume im Erd- und Dachgeschoss erhalten einen schwimmenden Estrich mit entsprechender Wärme- und Trittschalldämmung sowie Randstreifen.
Die Kellerräume erhalten einen Estrich auf Trennlage.
13.00. FLIESENARBEITEN
Die verwendeten keramischen Wand- und Bodenfliesen haben einen hohen Qualitätsstandard. Der Bauherr wählt nach umfangreichen Vorlagemustern aus. Der Fliesenwert beträgt 15,- € /qm inkl. MwSt.
13.01. WANDFLIESEN
Das Bad und das Gäste-WC werden deckenhoch gefliest (ausgenommen der Dachschrägen). Die Küche erhält einen Fliesenspiegel bis zu 3 qm. Fliesenformate ab 40 cm x 40 cm und eine Sonderverlegung sind gegen Aufpreis möglich.
13.02. BODENFLIESEN
Das Verfliesen der Fußböden in Bad, Gäste- WC sowie im Dielenbereich ist im Festpreis enthalten.
Die Fliesenqualität entspricht mindestens der Abriebgruppe 4. Fliesenformate ab 40 cm x 40 cm und eine Sonderverlegung sind gegen Aufpreis möglich.
14.00. INNENTÜREN
14.01. INNENTÜREN IM ERD-, OBER- UND DACHGESCHOSS
Sämtliche Innentüren, Huga Zimmertürelemente, Durat beschichtet im Dekor Buche oder nach Wahl, Türblatt mit Rundkanten, Zarge mit Rundkantenbekleidung, mit Schloss und einem Schlüssel.
Beschlaggarnitur F1 silberfarbig eloxiert mit Rosetten.
14.02. INNENTÜREN IM KELLERGESCHOSS
Die Innentüren werden als Dekor- Röhrenspantüren (Buche, Eiche) eingebaut.
15.00. SONSTIGES
15.01. BAUSTELLENEINRICHTUNG
Die Kosten für die Einrichtung der Baustelle trägt der Auftragnehmer. Darin enthalten sind der Auf- und Abbau von Unterkünften, Toilette, wenn notwendig Bauzaun sowie das Vorhalten von Baugeräten und Gerüsten.
15.02. BAUREINIGUNG
Der Auftragnehmer sichert während der Bauzeit die regelmäßige Reinigung der Baustelle und die Abfuhr der Bauabfälle. Das Haus wird dem Auftraggeber nach einer kompletten Grundreinigung übergeben.
Diese Leistungen sind im Festpreis enthalten.
15.03. EIGENLEISTUNGEN
Die Gewerke Maler- und Tapezierarbeiten sowie Bodenbelagsarbeiten (außer Bodenfliesen Punkt 13.02) sind, wenn nicht vertraglich gesondert vereinbart, Eigenleistungen des Bauherren.
Weitere Eigenleistungen des Auftraggebers können bis zur Erstellung des Bauantrages vereinbart werden. Sie dürfen den Bauablauf nicht behindern und müssen sich dem Terminplan des Auftragnehmers anpassen. Für die von den Bauherren ausgeführten Leistungen kann durch den Auftragnehmer keine Gewährleistung übernommen werden.
15.04. BEMUSTERUNG
Durch eine umfangreiche, Bemusterung kann der Bauherr seine individuellen Ausstattungswünsche verwirklichen.
15.05. FESTPREISGARANTIE
Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber eine vertraglich vereinbarte Festpreisgarantie. Innerhalb dieser Frist müssen sämtliche Voraussetzungen für einen Baubeginn, wie Baugenehmigung, Finanzierungsnachweis usw. entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen gegeben sein. Ist dies der Fall, gilt der Festpreis für die vereinbarte Bauzeit.
15.06. VERSICHERUNGEN
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen hat der Auftraggeber eine Gebäude- Feuerversicherung und Bauherrenhaftpflicht abzuschließen.
15.07. BAUBEGINNGARANTIE
Der Baubeginn erfolgt innerhalb von 6 Wochen nach Erteilung der Baugenehmigung und Erfüllung der Voraussetzungen gemäß Planungs- und Hausauftrag.
15.08. GEWÄHRLEISTUNG
Diese wird nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch vereinbart und beträgt gem. BGB § 634 und § 638 5 Jahre. Ausgenommen von dieser Frist sind Liefergarantien der Lieferfirmen von Geräten mit eigenen Werksbedingungen und normaler Verschleiß. Silikonfugen im Fliesenbereich sind Wartungsfugen. Für die verwendeten Dachziegel wird seitens des Herstellers eine Garantie von 20 Jahren gewährt.
15.09. URHEBERRECHT
Sämtliche ausgehändigten Planungsunterlagen sind Eigentum der Falke-Bau GmbH
Die Verwendung der ausgehändigten Planungsunterlagen und deren Nutzung ohne Einwilligung der Falke-Bau GmbH sind nicht erlaubt.
15.10. HINWEIS
Im Angebotspreis für das vorab beschriebene Gebäude sind alle Leistungen für die Gebäudeerrichtung bis zur Gebäudeaußenhaut, soweit im Auftrag und in dieser Leistungsbeschreibung nichts anderes festgehalten ist, enthalten.
Die in den Grundrisszeichnungen aufgeführten Einrichtungsgegenstände und Außenanlagen, sind lediglich als Gestaltungsbeispiel zu verstehen und sind nicht Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung oder eines Bauvertrages.
Grundlage dieses Angebotes ist ebenes Gelände. Darüber hinaus kann durch ungünstige Grundstücksvoraussetzungen zusätzlicher Mehraufwand entstehen. Der möglichst optimale und kostengünstigste Lösungsvorschlag mit entsprechendem Vergütungsangebot wird selbstverständlich gerne von uns erarbeitet.
15.11. GÜLTIGKEIT
Mit Datum dieser Baubeschreibung verlieren alle vorherigen Allgemeine Baubeschreibungen Ihre Gültigkeit.
15.12. Änderungen und Sonderwünsche:
Änderungen und Sonderwünsche sind selbstverständlich möglich, bedürfen aber der Schriftform.
|